Bisher habe ich leider noch keinen Versorgungsauftrag (Kassensitz) erhalten, weshalb die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis bislang von den gesetzlichen Krankenkassen noch nicht ohne Weiteres übernommen werden.

 

In bestimmten Ausnahmefällen übernimmt jedoch Ihre Krankenkasse auch die Kosten der Psychotherapie in einer Privatpraxis, es besteht ggf. die Möglichkeit des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens. Nicht alle Krankenkassen bieten die Möglichkeit der Kostenerstattung an. Bitte informieren Sie sich deshalb vor der Kontaktaufnahme mit mir, ob Ihre Krankenkasse am Kostenerstattungsverfahren teilnimmt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen bzw. welche Dokumente bei der Krankenkasse eingereicht werden müssen.